MV EVENT Promotion GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig seit November 2008
I. Vertragsgegenstand
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Die MV Event Promotion GmbH, im folgenden MV EVENT genannt, erbringt Dienstleistungen
im Bereich der Veranstaltungs- und Promotionplanung und -realisierung.
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Für alle Vertragsverhältnisse zwischen MV EVENT und dem Aufraggeber gelten
ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn,
zwischen den Parteien sind andere Vereinbarungen individuell und schriftlich getroffen
worden. Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch MV
EVENT wirksam.
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Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der AGB. Sämtliche
Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform.
II. Angebote und Vertragsabschluss
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des
Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Zum Vertragsabschluss ist die schriftliche
Bestätigung von MV EVENT nötig.
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MV EVENT behält sich vor, im Falle der Krankheit von Künstlern/ Mitwirkenden oder bei TVAuftritten
eines vermittelten Künstlers, die nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss
bekannt werden, dem Veranstalter gleichwertige Ersatzkünstler anzubieten, aus denen der
Veranstalter einen Ersatz auswählt.
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Der Auftraggeber darf die übermittelten Informationen in Bezug auf Konzeptunterlagen,
Locations, Partnerunternehmen und Mitwirkende nur für die vereinbarten Veranstaltungen
nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe von Konzeptunterlagen an Dritte
sowie deren Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist ohne Zustimmung von MV EVENT nicht
zulässig. Partnerunternehmen und Mitwirkende, die MV EVENT vermittelt hat, dürfen
innerhalb der folgenden 12 Monate nur mit Zustimmung von MV EVENT für andere
Veranstaltungen genutzt werden.
III Umgang mit Technik und Mitwirkenden
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Bei Stromausfall und vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung, der nicht auf schuldhaftes
Verhalten von MV EVENT zurück zu führen ist, hat MV EVENT Anspruch auf die gesamte,
vereinbarte Gage.
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Bei Veranstaltungen, für die der Auftraggeber die Räume stellt, haftet dieser für die
Unversehrtheit und Sicherheit der durch MV EVENT vermittelten Mitwirkenden und Technik.
Der Auftraggeber muss die Räume und die Veranstaltung auf seine Kosten ausreichend
versichern und die Versicherung durch Vorlage der Police nachweisen.
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Mitschnitte der Auftritte von Künstlern auf Ton- und / oder Bildträgern bedürfen der vorherigen
schriftlichen Bestätigung von MV EVENT.
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Stellt der Auftraggeber Bühnen und / oder Beschallungs- und Beleuchtungstechnik zur
Verfügung, sind die Vorgaben von MV EVENT genau einzuhalten. Wesentliche
Abweichungen von diesen Vorgaben können Künstler von ihrer Auftrittspflicht befreien bei
Fortbestehen der Honoraransprüche.
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Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verköstigung der Mitwirkenden und
Techniker mit einem kalten Imbiss und alkoholfreien Getränken im Rahmen der
Veranstaltung, des Auf- und Abbaus unentgeltlich durch den Auftraggeber. Für die
Versorgung von Künstlern gelten die Anforderungen aus deren Bühnenanweisungen.
Eventuelle Fahrt- und Übernachtungskosten zahlt der Auftraggeber.
IV. Mitwirkung
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Der Auftraggeber wird zu einem vereinbarten Zeitpunkt alle zur Durchführung der
Veranstaltung notwendigen Informationen an MV EVENT liefern. Die Folgen von
Terminverletzungen des Auftraggebers (z.B. bei behördlichen Anmeldungen) hat MV EVENT
nicht zu verantworten.
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Vor jeder Veranstaltung ist eine Abnahme mit dem Projektleiter von MV EVENT
durchzuführen. Der Abnahmetermin ist je nach Aufwand so zu vereinbaren, dass Änderungen
noch realisierbar sind. Verzichtet der Auftraggeber auf eine Abnahme, entfallen alle Rechte
bei etwaigen Mängeln.
V. Preise und Zahlungen
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Alle zwischen den Parteien vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die
gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu entrichten ist. Rechnungen
sind jeweils ohne Abzüge bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
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Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
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Die Rechnungslegung von MV EVENT erfolgt in 2 Phasen. Die erste Rechnung über 50 %
des Auftragswertes wird 4 Wochen vor dem Termin der Veranstaltung gelegt. Die zweite
Rechnung über 50 % des Auftragswertes wird direkt nach Beendigung des Auftrags gestellt.
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Sollte bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin die Zahlung auf die erste Rechnung nicht
eingegangen sein, hat MV EVENT ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf seine
Dienstleistungen und die der Partnerunternehmen bis zum Eingang der Zahlung. Erfolgt diese
erste Zahlung nicht bis zum vertraglich vereinbarten letztmöglichen Zeitpunkt, kann MV
EVENT seine Leistungen endgültig verweigern. Alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen
Kosten und ein Ausfallhonorar in der vertraglich vereinbarten Höhe sind vom Auftraggeber zu
zahlen.
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Storniert der Auftraggeber einen Auftrag nach Abschluss des Vertrags aus Gründen, die MV
EVENT nicht zu verantworten hat, zahlt der Auftraggeber folgende Stornogebühren: bei
Stornierung bis 3 Monate vor der Veranstaltung 50 %, bei Stornierung bis 2 Wochen vor der
Veranstaltung 80 % sowie bei Stornierung innerhalb der letzten 2 Wochen vor der
Veranstaltung 100 % der vereinbarten Nettogage und aller damit unmittelbar verbundenen
Kosten (Reise- und Hotelkosten für Künstler).
VI. Geheimhaltung
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MV EVENT und der Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen während der Vertragsdurchführung
wechselseitig zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils
anderen oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch über den
Zeitraum des vereinbarten Vertrages hinaus. Die Vertragsparteien werden auch ihre jeweiligen
Mitarbeiter und Partnerunternehmen zu dieser Geheimhaltung in gleichem Umfang verpflichten.
VII. Haftung
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MV EVENT haftet für Schäden im Zusammenhang seiner vertraglichen Leistung nur dann,
wenn diese durch Mitarbeiter von MV EVENT vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wurden. Soweit Schäden durch Partnerunternehmen von MV EVENT oder vermittelte Künstler
verursacht werden, haftet MV EVENT ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der
Haftungsumfang ist darauf beschränkt, dass MV EVENT dem Auftraggeber seine eigenen
vertraglichen Schadensersatzansprüche gegenüber Partnerunternehmen bzw. vermittelte
Künstler abtritt und bei der Durchsetzung der Ansprüche den Auftraggeber fördernd
unterstützt.
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Sollte MV EVENT Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen, weil Zulieferer ohne
Verschulden von MV EVENT nicht ordnungsgemäß geliefert oder geleistet haben, ist ein
Schadensersatzanspruch gegen MV EVENT darauf beschränkt, dass MV EVENT seine
eigenen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Zulieferer an den Auftraggeber abtritt und
die Durchsetzung fördernd unterstützt.
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Die gesetzliche Haftung bei Personen- und Sachschäden bleibt unberührt.
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Eine von MV EVENT vorgeschlagene Maßnahme wird der Auftraggeber erst dann freigeben,
wenn er sich vor der Auftragserteilung von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit
vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme
verbundene Risiko zu tragen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber MV
EVENT aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen Dritter sind daher in jeder Hinsicht
ausgeschlossen.
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MV EVENT haftet nicht für Ansprüche, die aufgrund der Veranstaltung, die
Vertragsgegenstand war, gegen den Auftraggeber erhoben werden, insbesondere nicht für
Prozess- und Anwaltskosten des Auftraggebers sowie für Schadensersatzforderungen oder
andere Ansprüche Dritter. Ziff. 1 und Ziff. 3 gelten gleichwohl.
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Sollten durch die vertragsgegenständliche Veranstaltung Produkte vorzuführen sein, ist für
eventuelle Schäden an diesen Produkten jede Haftung ausgeschlossen. Ziff. 1 und Ziff. 3
gelten gleichwohl.
VIII. Schlussklausel und Gerichtsstand
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Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages zwischen MV EVENT und dem
Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
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Gerichtsstand ist unter Kaufleuten Schwerin. Erfüllungsort der vom Auftraggeber zu
erbringenden Zahlungen ist der Sitz von MV EVENT in Plate.